Für alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht führen wir folgende amtlichen /gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen/ Untersuchungen durch:
HAUPTUNTERSUCHUNG (HU) INKL. UMA
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Wir führen die Hauptuntersuchung (HU) nach §29 StVZO inkl. "Abgasuntersuchung" an Ihrem Fahrzeug durch.
ÄNDERUNGSABNAHMEN
Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten die FSP-Prüfingenieure die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung. Eine Änderungsabnahme ist auch bei der Umrüstung auf andere Räder oder Reifen, der Anbau einer Anhängezugvorrichtung sowie Veränderungen am Fahrwerk (z. B. Tieferlegung) erforderlich.
Teilegutachten: Falls Sie das passende Teilegutachten/Teilegenehmigung nicht mehr greifbar haben: kein Problem! Die FSP-Zentrale hat Zugriff auf umfangreiche Datenbanken, in denen zahlreiche Bauartgenehmigungen, Teilegutachten und allgemeine Betriebserlaubnisse hinterlegt sind.
OLDTIMERGUTACHTEN ZUR ERLANGUNG DES H-KENNZEICHENS
Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO) sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege-/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen. Zu den relevanten Hauptbaugruppen eines Oldtimers zählen Aufbau/Karosserie, Rahmen/Fahrwerk, Motor/Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Räder/Reifen, elektrische Anlage und der Fahrzeuginnenraum.
BETRIEBSSICHERHEITSPRÜFUNGEN
Betriebssicherheitsverordnung (ehemals UVV)
Sicherheit geht vor! Gewerbliche Fahrzeuge unterliegen den Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung.
Nach der Vorschrift 70 “Fahrzeuge” (ehemals BGV D 29) müssen gewerblich genutzte Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Ebenso sind Anbauten wie Ladekrane, Ladebordwände und Werkstattausrüstungen nach den entsprechenden Vorschriften auf ihren arbeitssicheren Zustand zu prüfen. Auch Flüssiggasanlagen in gewerblich genutzten Fahrzeugen gehören dazu und werden regelmäßig geprüft.
Nach der Vorschrift 70 “Fahrzeuge” (ehemals BGV D 29) müssen gewerblich genutzte Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Ebenso sind Anbauten wie Ladekrane, Ladebordwände und Werkstattausrüstungen nach den entsprechenden Vorschriften auf ihren arbeitssicheren Zustand zu prüfen. Auch Flüssiggasanlagen in gewerblich genutzten Fahrzeugen gehören dazu und werden regelmäßig geprüft.
GASANLAGENPRÜFUNGEN
Prüfingenieure der FSP führen bei gasbetriebenen Fahrzeugen die wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP) durch. Viele unserer Prüfingenieure können zudem Gassystemeinbauprüfungen, (GSP), Gasanlagenprüfungen (GAP) und Gasanlagenprüfungen an bewohnbaren Freizeitfahrzeugen nach DIN/EN 1949 G607 durchführen