Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen nach DVGW-Arbeitsblatt G607

Hinweis: Der Nachweis der Gasprüfung an Wohnmobilen als Voraussetzung für die Zuteilung der HU Plakette ist zunächst bis 2023 aus verfahrensrechtlichen Gründen ausgesetzt. Bis dahin ist diese wichtige Prüfung freiwillig und sollte aus Sicherheitsgründen dennoch durchgeführt werden.
Eine nicht nachgewiesene oder nicht mehr gültige Gasprüfbescheinigung bei Wohnmobilen ist bei der Hauptuntersuchung ein erheblicher Mangel, d.h. HU Plakette wird nicht zugeteilt.
Bei Wohnanhängern wird lediglich auf die nicht vorhandene regelmäßige Prüfpflicht hingewiesen. Diese ist Betreiberpflicht und führt im Schadensfall zu möglichen privatrechtlichen Problemen des Fahrzeughalters.
Unabhängig davon wird auf immer mehr Campingplätzen, als Voraussetzung der Nutzung derselben, der Nachweis der durchgeführten Gasprüfung auch für Wohnanhänger gefordert.

Bitte prüfen Sie selbst bevor Sie Ihr Fahrzeug vorstellen:
- Der Schlauch zwischen Regler und Flasche muss der DIN 4815-2 entsprechen und darf nicht älter als 10 Jahre sein (siehe Aufdruck)
- Der Gasdruckregler muß für den Einsatz in Fahrzeugen zugelassen sein und eine DVGW- oder CE Kennzeichnung tragen. Max Durchfluss 1,5 kg/h. Zusätzlich müssen die Regler eine Sicherheitseinrichtung haben (Überdruck- bzw. Abblaseventil ).
Wie der Schlauch dürfen in Deutschland die Regler nicht älter als 10 Jahre sein (Typschild).
